Mit dem Erlass "Berufsorientierung in der Sekundarstufe I, in der gymnasialen Oberstufe, im Berufskolleg und im Weiterbildungskolleg" wurden die weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, einen Koordinator oder eine Koordinatorin für Berufs- und Studienorientierung zu benennen (StuBO-Koordinatoren).
Die flächendeckende Einrichtung der StuBO-Koordinationen in NRW begründet sich aus dem Rahmenkonzept „Berufsorientierung als Bestandteil einer schulischen individuellen Förderung“ des Ausbildungskonsens in NRW.
Um die Koordinatorinnen und Koordinatoren zu qualifizieren, wurde 2008 über die "Stiftung Partner für Schulen" das Projekt "Qualifizierung der StuBO-Koordinatorinnen und -Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung an den weiterführenden Schulen in NRW" realisiert. Im Ministerialerlass zur Berufs- und Studienorientierung
(RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 21.10.2010 BASS 12-21 Nr. 1) ist die Aufgabe der StuBO konkretisiert.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde über das Kompetenzzentrum Übergang Schule-Hochschule/Beruf bereits vor der Aufnahme der StuBO in den Ministerialerlass mit dem Aufbau eines Netzwerkes Berufskoordination begonnen. Dazu wurden aus den weiterführenden Schulen mehr als 60 Berufskoordinatorinnen bzw. Berufskoordinatoren aus dem Kreis der Lehrerinnen und Lehrer genannt. Hieraus entwickelte sich nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahmen das Düsseldorfer StuBO-Netzwerk in dem über das Kompetenzzentrum regelmäßig Qualifizierungs- und Informationsveranstal-
tungen durchführt.
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